Funktion des Portals
Das wattfang.NETWORK Inh. Martin Falk betreibt ein Branchenportal, im Folgendem WATTFAN genannt, zur Suche und zur Vermittlung von Services rund um Splitwärmepumpen und Klimaanlagen. Suchende können durch Angabe ihrer beabsichtigten Installationsleistung und Kontaktdaten einfach und schnell eine Anfrage nach einer Leistung rund um Wärmepumpen tätigen. Diese Ausschreibung eines Services wird an uns angeschlossene Fachhandwerker zugestellt. Ist bei mindestens einem angeschlossenem Klimabetrieb dieser Service möglich, erhält der Suchende für diese mindestens ein Angebot in Form eines Kostenvoranschlags. Der Suchende kann so einen Preisvergleich der Handwerkerleistung durchführen und sich für den günstigsten Service entscheiden. Den eigentlichen Auftrag für die notwendigen Arbeiten schließt der Suchende anschließend direkt mit der jeweiligen Fachanbieter. WATTFANG stellt nur den erste Kontakt zwischen beiden potentiellen Partnern her.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen WATTFANG und den Nutzern. Nutzer sind alle natürlichen oder juristischen Personen, welche bei WATTFANG eine Gesuch nach einer Dienstleistung stellen, um bis zu 3 Angebote von Dienstleistern zu erhalten.
Gesuch
Das Stellen der Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Stellt der Nutzer eine Anfrage nach einer Dienstleistung, kommt ein Vertrag über die Vermittlung von bis zu 3 Angeboten von Dienstleistern zustande.
Nach dem Stellen der Anfrage wird anschließend das Gesuch an die ausgewählten Fachbetrieb weitergeleitet.
Falls erforderlich können die Dienstleister den Nutzer zuerst kontaktieren, um mit ihm gemeinsam die Anfrage weiter zu spezifizieren.
Angebot(e)
Die Fachhandwerker unterbreiten dem Nutzer passende Angebote und kontaktieren den Nutzer hierüber telefonisch oder per eMail.
Meist erhält der Nutzer bis zu 5 Angebote schon innerhalb von vierundzwanzig Stunden.
Der Nutzer erhält Angebote von Dienstleistern, die dem Branchenportal WATTFANG angegliedert sind. Jeder Dienstleister verpflichtet sich gegenüber WATTFANG dazu, alle einschlägigen Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und vergleichbaren Institutionen einzuhalten sowie nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, zu denen er zugelassen ist.
Nachdem der Nutzer die Angebote erhalten hat, entscheidet er selbst, ob und von welchem Dienstleister er das Angebot annimmt.
Gewährleistung & Leistungseinschränkung
WATTFANG kann nicht gewährleisten, dass für jedes Gesuch auch ein für den Nutzer passender Dienstleister gefunden werden kann. Falls für den Nutzer kein passender Dienstleister gefunden wird informiert WATTFANG den Nutzer.
Das Erhalten von einer bestimmten Anzahl von Angeboten wird nicht garantiert. Wenn der Nutzer innerhalb von vierundzwanzig Stunden noch keine Angebote erhalten hat, kann der Nutzer Kontakt mit WATTFANG aufnehmen.
Wie schnell dem Nutzer Angebote vorliegen, richtet sich nach dem Umfang der angefragten Dienstleistung und nach der Bearbeitungszeit des jeweiligen Dienstleisters.
WATTFANG kann nicht die Eignung jeden Dienstleisters im Einzelfall garantieren. Der Nutzer muss daher die Eignung des Dienstleisters so prüfen, wie es auch bei einer Angebotseinholung ohne WATTFANG der Fall sein würde.
Wenn der Nutzer eines der Angebote annimmt, ist WATTFANG hierbei in keinem Fall als Vertragspartner beteiligt und tritt auch nicht als Vertreter oder Erfüllungshilfe der Vertragsparteien in Erscheinung.
WATTFANG schuldet weder das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses noch die erfolgreiche Vertragsdurchführung. Die Gewährleistung von WATTFANG ist diesbezüglich ausgeschlossen.
Für Pflichtverletzungen, die sich im Rahmen eines etwaigen zustande gekommenen Schuldverhältnisses zwischen Nutzer und Dienstleister ergeben, ist WATTFANG nicht verantwortlich.
Die Anfragen dürfen vom Dienstleister ausschließlich für die einmalige Erstellung eines Angebots genutzt werden. Eine weitere Speicherung oder Nutzung der Daten der Anfrage ist ausdrücklich untersagt (Datenschutz).
Pflichten
Die Vermittlungsleistung von WATTFANG ist für den Nutzer kostenlos.
Der Service von WATTFANG kann von allen natürlichen und juristischen Personen genutzt werden, die unbeschränkt geschäftsfähig sind. Natürliche Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist dies nicht gestattet. Stellt der Nutzer für eine juristische Person eine Anfrage, versichert er zugleich seine Vertretungsberechtigung für diese.
Haftung & Gewährleistung
Für eine Haftung von WATTFANG auf Schadensersatz gelten unbeachtet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
WATTFANG haftet, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet WATTFANG für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet WATTFANG jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. WATTFANG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel, nach Übernahme einer Garantie, an der Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Nutzer werden ohne eine schriftliche Bestätigung durch WATTFANG nicht anerkannt. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort ist Potsdam. Gerichtstand ist Potsdam, sofern der Nutzer Kaufmann oder eine Person öffentlichen Rechts ist.
Vertragssprache ist Deutsch.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder im Nachhinein unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.